Wenn Sie einen Pflegegrad erhalten haben durch den MDK, stehen Ihnen diese Leistungen zu. Damit Sie die Leistungen von der Pflegekasse erhalten können, muss erst ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter vom MDK bestimmt anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung den Pflegegrad. Dafür werden sog. Module verwendet, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen.
Pflegegrad Pflegegeld ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 0,00 Euro Pflegegeld 0,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro
Pflegegrad 2 316,00 Euro Pflegegeld 724,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro
Pflegegrad 3 545,00 Euro Pflegegeld 1363,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro
Pflegegrad 4 728,00 Euro Pflegegeld 1693,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro
Pflegegrad 5 901,00 Euro Pflegegeld 2095,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro
Die angezeigten Beträge für die Sachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, gelten ab dem Jahr 2022.